Futtermittel

Futtermittel sind nicht nur die Grundlage für die Tierhaltung und die Tierernährung, sondern auch Ausgangspunkt der Produktionskette von tierischen Lebensmitteln wie Fleisch, Milch und Eiern. In Nordrhein-Westfalen sind ca. 40.000 Unternehmen behördlich erfasst, die sich mit der Erzeugung, der Herstellung, der Verarbeitung, der Lagerung, dem Transport und dem Handel von Futtermitteln beschäftigen. Sie alle werden regelmäßig auf die Einhaltung des Futtermittelrechts hin von den zuständigen Behörden kontrolliert. Die amtliche Kontrolle von Futtermitteln erfolgt in Nordrhein-Westfalen nach den Vorgaben der Verordnung (EU) 2017/625 über amtliche Kontrollen. Die Kreise und kreisfreien Städte sind zuständig für die Verfütterung in den landwirtschaftlichen Betrieben, das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) überwacht alle anderen Futtermittelunternehmen im Land, hauptsächlich die Mischfuttermittelhersteller und den Handel. Die zuständigen Behörden prüfen in den Betrieben, ob die Rechtsvorschriften eingehalten werden und die Futtermittel die Anforderungen an die Verkehrs- und Verfütterungsfähigkeit erfüllen. Zu den Kontrollmaßnahmen gehören neben Inspektionen in angemessener Häufigkeit auch die Entnahme von Proben zu Zwecken der analytischen Überprüfung. Die Kontrollen und die Probenahme erfolgen risikoorientiert. Das bedeutet, die Betriebe mit hohem Risiko werden häufiger kontrolliert, als die mit geringem Risiko. Die Proben werden gemäß der Verordnung (EG) 152/2009 gezogen. Futtermittel werden je nach ihrer Zusammensetzung und Zweckbestimmung unterteilt. So wird zwischen Einzel- und Mischfuttermitteln unterschieden. Mischfuttermittel lassen sich noch weiter unterteilen in Allein-, Ergänzungs- und Mineralfuttermittel. Die genauen Definitionen befinden sich in Artikel 3 der VO (EG) 767/2009. In Nordrhein-Westfalen hat die Herstellung von Mischfuttermitteln eine verhältnismäßig große Bedeutung, daher entfallen 50 % der entnommenen Proben auf Mischfuttermittel.

Was wird in Futtermitteln untersucht?

Die Futtermittel werden neben mikrobiologischen, molekularbiologischen und mikroskopischen Untersuchungen vor allem instrumentell-analytisch auf unerwünschte Stoffe, Zusatzstoffe und Inhaltsstoffe untersucht.

Unter unerwünschten Stoffen versteht man Stoffe oder Erzeugnisse, die eine potenzielle Gefahr für die Gesundheit von Mensch, Tier oder der Umwelt darstellen. Krankheitserreger fallen nicht unter diese Definition. Höchstgehalte für unerwünschte Stoffe sind in der Richtlinie 2002/32/EG zu finden. Futtermittelzusatzstoffe sind in der Verordnung (EG) 1831/2003 geregelt. Die Höchstgehalte und die Bedingungen der Zulassung sind in den jeweiligen Zusatzstoffzulassungsverordnungen reguliert. Futtermittel werden auch auf die Einhaltung der Höchstgehalte aus den jeweiligen Verordnungen überprüft. In dem Register „Feed additives“ der Europäischen Kommission werden alle zugelassenen Zusatzstoffe in einer Datenbank erfasst, die regelmäßig aktualisiert wird.

Auch die Kennzeichnungsüberprüfung von Futtermitteln gehört zu den amtlichen Tätigkeiten. Futtermittel werden gemäß der Verordnung (EG) 767/2009 gekennzeichnet. Es wird z.B. überprüft, ob die gekennzeichneten Zusatzstoffe auch in der angegebenen Menge enthalten sind. Darüber hinaus werden die Angaben zu den analytischen Bestandteilen kontrolliert, welche für die Deckung des Energiebedarfs von entscheidender Bedeutung sind.

Das CVUA-Westfalen ist für alle amtlichen Futtermittelproben in Nordrhein-Westfalen zuständig. Einzelne Analysen werden von den Schwesterämtern übernommen. So werden beispielsweise die Dioxin- oder PCB-Untersuchungen im CVUA-MEL in Münster durchgeführt und die Pestizidanalytik im CVUA-RRW in Krefeld. Die Verteilung der Zuständigkeiten und Untersuchungen richtet sich nach der Verordnung zur Errichtung integrierter Untersuchungsanstalten für Bereiche des Verbraucherschutzes in NRW.

Welche Analysenverfahren werden angewendet?

Nach der Probenahme durch die Vollzugsbehörden werden die Proben im CVUA eingangsregistriert und für die anschließenden Analysen vorbereitet. Hierzu werden sie getrocknet, zerkleinert, homogenisiert und repräsentativ geteilt, um identische Teilproben zu erhalten. Diese werden anschließend parallel in mehreren Laboren untersucht.

Die analytischen Bestandteile Rohfett, Rohprotein, Rohasche, Rohfaser, Zucker, Stärke, salzsäureunlösliche Asche und die Feuchtigkeit werden nasschemisch untersucht, also mittels Gravimetrie, Polarimetrie oder Titrimetrie.

Ein weiteres nasschemisches Verfahren ist die Photometrie, die z.B. bei der Bestimmung der Phytaseaktivität oder der Nitritbestimmung Anwendung findet.

Um Mineralstoffe, Spurenelemente und Schwermetalle quantitativ bestimmen zu können, müssen diese für die meisten Messgeräte in lösliche Salze überführt und die störende Matrix beseitigt werden. Dies geschieht je nach Element oder Methode über einen Mikrowellenaufschluss, Veraschung im Muffelofen oder Extraktion unter Hitzeeinwirkung. Zur Elementbestimmung werden ICP-MS (Massenspektrometrie mit induktiv gekoppeltem Plasma), ICP-OES (optische Emissionsspektrometrie mit induktiv gekoppeltes Plasma) oder AAS (Atomabsorptionsspektrometrie) eingesetzt.

Für eine Vielzahl an Untersuchungsparametern (Vitamine, Aminosäuren, Mykotoxine, pharmakologisch wirksame Stoffe, Farbstoffe, PFAS, GTH, etc.) werden chromatographische Verfahren angewandt. Hierfür werden die Analyten zunächst über diverse Extraktionstechniken (z.B. adsorptive Extraktion, Flüssig-Flüssig-Extraktion, Gas- oder Solventextraktion) weitestgehend von ihrer Matrix befreit, gereinigt und ggf. aufkonzentriert. In Abhängigkeit ihrer spezifischen Eigenschaften werden die Analyten entweder gas- oder flüssigchromatograpisch getrennt und mit hochempfindlichen Detektoren erfasst, deren Signale proportional zum Analytgehalt sind. Für die GC (Gaschromatographie) und die HPLC (Hochleistungsflüssigchromatographie) stehen verschiedene Detektoren zur Verfügung, die sich in ihrer Empfindlichkeit, Selektivität und Spezifität unterscheiden können (bspw. GC-FID, GC-ECD, HPLC-DAD, HPLC-UV/VIS, HPLC-FLD). Unübertroffen in der Identifizierung und Quantifizierung von Substanzen ist jedoch die Massenspektrometrie (MS) bzw. ihre Weiterentwicklung als Tandem-Massenspektrometrie (MS/MS).

Für die Identifizierung oder Differenzierung von Tier- und Pflanzenarten sind neben klassischen molekularbiologischen Methoden wie PCR (Polymerasekettenreaktion) und ELISA (enzyme-linked immunosorbent assay) auch NGS (next generation sequencing) und MALDI-TOF-MS (Matrix–Assistierte Laser–Desorption–Ionisierung mit Flugzeitmassenspektrometer) im Einsatz.

Mikrobiologische Untersuchungen von Futtermitteln umfassen die Kultivierung von Mikroorganismen mit nachfolgendem qualitativen Nachweis (Differenzierung über Morphologie, biochemische Tests oder MALDI-TOF-MS) und/oder quantitativen Verfahren (Keimzahlbestimmung). Dabei wird spezifisch auf pathogene Mikroorganismen wie Salmonellen oder Listerien und unspezifisch auf allgemeine Verdorbenheit untersucht.

Das Untersuchungsspektrum bei Futtermittelproben ist unspezifisch und variiert risikoorientiert je nach Futtermitteltyp und Vorgeschichte. Dazu müssen ggf. auch neue Untersuchungsmethoden entwickelt und nach den Kriterien einer weltweit gültigen Qualitätsnorm validiert und akkreditiert werden. Die Akkreditierung nach der ISO-Norm 17025 ist zwingende Voraussetzung für die Untersuchung von amtlichen Proben. Demzufolge müssen alle Untersuchungsverfahren regelmäßig anhand von Ringversuchen oder Laborvergleichsuntersuchungen geprüft werden um die hohe Qualität der Untersuchungen zu vereinheitlichen und abzusichern.