Lebensmitteluntersuchung
im CVUA-Westfalen

Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung werden von Mitarbeitenden der Lebensmittelüberwachungsämter in Nordrhein-Westfalen regelmäßig Proben von Lebensmitteln entnommen. Diese werden zur Untersuchung an das CVUA-Westfalen weitergeleitet, um dort je nach Fragestellung untersucht zu werden. Dabei kann es sich um Proben im Zusammenhang mit besonderen Verdachtsmomenten oder um Proben im Rahmen der Routineüberwachung handeln.

Im Zentrum der Untersuchungen steht der Schutz des Verbrauchers vor Gesundheitsschädigung, Gesundheitsgefährdung, Irreführung und Täuschung. Neben der Prüfung der Kennzeichnung und Aufmachung werden natürlich auch die Eigenschaften der Lebensmittel überprüft und die tatsächliche Zusammensetzung mit den Angaben auf der Verpackung verglichen.

Aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse oder neue rechtliche Rahmenbedingungen können ebenso für die Probenahme und -untersuchung Ausschlag geben, wie die Häufigkeit bereits erfolgter Beanstandungen oder mit welchem Risiko die Produkte behaftet sind.
Die durchzuführenden Untersuchungen orientieren sich an der Art der Probe und der damit zusammenhängenden produkttypischen sinnvollen Analysen. So kann z.B. die Untersuchung der Fettsäuren in einem Produkt für die Beurteilung entscheidend sein, während es bei Produkten, die kein Fett enthalten keinen Sinn ergibt.

Andere Untersuchungen wie z.B. auf Verunreinigungen oder Schadstoffen aus der Umwelt oder dem Herstellungsprozess werden unabhängig von der Art der zu untersuchenden Probe durchgeführt (Mykotoxine, Prozeßkontaminanten, etc.).