Fertiggerichte

Ein edles Menü im Restaurant, ein deftiges Mittagessen in der Kantine und Mensa, oder als bequem zubereitete Mahlzeit aus der Konservendose, wenn es Zuhause mal schnell gehen muss – Fertiggerichte begegnen Verbraucherinnen und Verbrauchern in den verschiedensten Situationen des Alltags und erfreuen sich großer Beliebtheit.
Neben dem abwechslungsreichen Angebot als lose Ware in der Gastronomie, bietet der Lebensmittelhandel in dieser Warengruppe auch ein breites Angebot an Fertigpackungen an. Vorverpackte Fertiggerichte werden in unterschiedlichen Angebotsformen beispielsweise als gekühlte Frischware, als Tiefkühlkost oder auch in nicht kühlbedürftiger Weise als sogenannte Shelf-Stable-Produkte, Trockenprodukte oder als lange haltbare Konserven in Verkehr gebracht.
Unter Fertiggerichten im engeren Sinne werden vollständige Mahlzeiten verstanden, die derart hergestellt sind, dass es nur noch des Erhitzens und gegebenenfalls einer Zugabe von Wasser bedarf, um verzehrt werden zu können. Bekannte Beispiele hierfür sind Tiefkühlpizza, Eintöpfe aus der Dose oder die sogenannten Instantnudeln. Daneben umfasst diese breitgefächerte Warengruppe auch als Teilfertiggerichte bezeichnete Erzeugnisse, die Teile oder Beilagen eines Gerichts darstellen und bei denen zur Vervollständigung beispielsweise noch Saucen oder Ähnliches hinzugefügt werden müssen. Hier ist an Maultaschen, gefüllte Nudeln ohne Sauce, Falafel und ähnliches zu denken.
Suppen und Soßen hingegen zählen nicht zu den Fertiggerichten, sondern werden in einer eigenen Warengruppe erfasst. Ebenso werden Erzeugnisse wie Rouladen oder Geschnetzeltes, wenn sie überwiegend aus Fleisch bestehen, in die Gruppe der Fleischerzeugnisse eingeordnet.

Was wird in Fertiggerichten untersucht?

Aufgrund der großen Vielfalt der Fertiggerichte ist auch die Untersuchung der Proben vielfältig und die Festlegung des Untersuchungsumfangs erfolgt an die jeweils vorliegende Probe angepasst. Die Untersuchungsziele ergeben sich in der Regel vorrangig aus der Kennzeichnung bzw. Kenntlichmachung und Auslobungen der Probe.
Zu Beginn wird bei der sensorischen Untersuchung auf mögliche Auffälligkeiten in Bezug auf Aussehen, Geruch und gegebenenfalls Geschmack geprüft. Durch den Einsatz verschiedener chemisch-analytischer und immunologischer Prüfverfahren werden u. a. der Gehalt an Glutamat und Gluten aber auch die enthaltenen Mengen an Fett, Milchfett oder Eiweiß bestimmt. Mittels präparativ-gravimetrischer Analysen kann bei zusammengesetzten Lebensmitteln der Anteil wertgebender Bestandteile abgeschätzt werden. Für fleischhaltige Erzeugnisse unterstützen uns spezialisierte Kolleginnen und Kollegen, die durch molekularbiologische Verfahren die verwendeten Tierarten bestimmen.
Die durchgeführten Untersuchungen zielen beispielsweise darauf zu prüfen, ob bei Zusatzstoffen Höchstmengen eingehalten werden bzw. auch der Pflicht zur Kennzeichnung genügt wird (z. B. bei dem als Geschmacksverstärker eingesetzten Glutamat). Durch die Bestimmung von Gluten kann u. a. die Auslobung „glutenfrei“ kontrolliert oder die verpflichtende Kennzeichnung von Gluten, einer allergenen Zutat überprüft werden.
Deklarierte Auslobungen und die sogenannte QUID-Kennzeichnung wertbestimmender Anteile können aufgrund der präparativ-gravimetrischen Ergebnisse, dem Milchfett-Gehalt oder der Tierartbestimmung nachgeprüft werden. Ebenso wird bei Fertigpackungen bewertet, ob die angegebenen Fett- und Eiweißgehalte in der Nährwertdeklaration korrekt sind.
Im Einzelfall werden präparierte Bestandteile wie der Fleischanteil eines Dönertellers oder „Schinken“ von Pizzen oder aus Saucen zur weiteren Untersuchung an die spezialisierten Kolleginnen und Kollegen gegeben. Bei der Beurteilung ist dann zu berücksichtigen, dass es zu Austauschvorgängen mit den anderen Bestandteilen des Fertiggerichts gekommen sein könnte.
Abschließend wird durch die Sachverständigen geprüft, ob die Kennzeichnung inhaltlich und in der Form den rechtlichen Vorgaben entspricht.

ZUSTÄNDIGKEITEN MIT ANSPRECHPARTNERN IM CVUA-WESTFALEN