Suppen und Soßen
Das CVUA-Westfalen ist als Schwerpunktamt für die Untersuchungen von Suppen und Soßen für das gesamte Bundesland NRW zuständig. Bei den untersuchten Soßen handelt es sich um Soßen, die klassischerweise Bestandteil des Gerichts sind, wie beispielsweise Tomatensoße, Sauce Hollandaise, Bratensoße oder Rahmsoßen. Davon abzugrenzen sind Würzsoßen, wie Grillsaucen oder Pesto, und süße Soßen, welche nicht zu der hier untersuchten Produktgruppe gehören.
Suppen
Suppen zeichnen sich durch einen hohen Flüssigkeitsanteil aus und es gibt sie in gebundener oder klarer Form, häufig mit Einlage. Eintöpfe sind dagegen aufgrund ihrer breiigen Konsistenz und einem geringeren Flüssigkeitsanteil von Suppen abzugrenzen. Untersucht werden beispielsweise Suppen wie Gulaschsuppen, Linsensuppen, Nudelsuppen oder Gemüsesuppen.
Brühen und Consommés
Bei Brühen und Consommés handelt es sich um dünnflüssige klare oder leicht trübe Produkte, welche durch das Kochen von eiweißreichen tierischen oder pflanzlichen Lebensmitteln mit oder ohne Zusatz von Speisefetten, Salz, Gewürzen oder Zusatzstoffen oder anderen Lebensmitteln hergestellt werden. Die Produkte kommen auch in konzentrierter Form oder als Trockenprodukt in den Handel. Klassische Vertreter dieser Produktgruppe sind beispielsweise Rinder- und Gemüsebrühen oder Fischfond.
Soßen
Bei den am CVUA-Westfalen untersuchten Soßen handelt es sich um Soßen, die klassischerweise Bestandteil des Gerichts sind, wie beispielsweise Tomatensoße, Sauce Hollandaise, Bratensoße oder Rahmsoßen. Davon abzugrenzen sind Würzsoßen, wie Grillsaucen oder Pesto, und süße Soßen, welche nicht zu der hier untersuchten Produktgruppe gehören.
Im Zentrum der Untersuchungen steht der Schutz des Verbrauchers vor Gesundheitsschädigung, Gesundheitsgefährdung, Irreführung und Täuschung. Neben der Prüfung der Kennzeichnung und Aufmachung werden natürlich auch die Eigenschaften der Lebensmittel überprüft und die tatsächliche Zusammensetzung mit den Angaben auf der Verpackung verglichen.
Aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse oder neue rechtliche Rahmenbedingungen können ebenso für die Probenahme und -untersuchung Ausschlag geben, wie die Häufigkeit bereits erfolgter Beanstandungen oder mit welchem Risiko die Produkte behaftet sind.
Die durchzuführenden Untersuchungen orientieren sich an der Art der Probe und der damit zusammenhängenden produkttypischen sinnvollen Analysen. So kann z.B. die Untersuchung der Fettsäuren in einem Produkt für die Beurteilung entscheidend sein, während es bei Produkten, die kein Fett enthalten keinen Sinn ergibt.
Andere Untersuchungen wie z.B. auf Verunreinigungen oder Schadstoffen aus der Umwelt oder dem Herstellungsprozess werden unabhängig von der Art der zu untersuchenden Probe durchgeführt (Mykotoxine, Prozeßkontaminanten, etc.).
Was wird untersucht?
Die Untersuchungsziele der Proben sind vielfältig. Sie werden in Abhängigkeit der vorliegenden Probe und ihren Eigenschaften festgelegt. Neben der Überprüfung der Sensorik zur Feststellung von eventuellen Abweichungen oder der Identifizierung von Zutaten, können verschiedene Analysen durchgeführt werden, um die Probe eingehender zu untersuchen. So dient die Bestimmung der Gehalte an Zusatzstoffen zur Überprüfung, ob die Verwendungsbedingungen, unter denen diese eingesetzt werden dürfen, auch eingehalten werden. Dabei sind insbesondere die Gruppen der Geschmacksverstärker, wie der Glutaminsäure, und der Konservierungsstoffe, wie Benzoesäure und Sorbinsäure, relevant.
Des Weiteren können die Proben auf das Vorhandensein von Allergenen hin untersucht werden. So können sowohl Auslobungen wie „glutenfrei“ als auch die Kennzeichnung und Kenntlichmachung von Allergenen im Fall der Abgabe von loser Ware und Fertigpackungen überprüft werden.
Werden hochwertige Zutaten, wie beispielsweise Wildfleisch eingesetzt, so werden diese auf Ihre Authentizität hin untersucht, um mögliche Verfälschung mit günstigeren Lebensmitteln („Food Fraud“) festzustellen. Zudem kann der Gehalt von diesen auch „wertbestimmend“ genannten Zutaten bestimmt werden, um zu prüfen, ob diese in den ausgelobten Mengen enthalten sind.
Überprüfung der Kennzeichnung
Neben den chemischen Parametern wird bei den eingelieferten handelsüblichen Produkten auch die Aufmachung und die Kennzeichnung überprüft. Dabei wird darauf geachtet, dass alle erforderlichen Angaben vorhanden und inhaltlich richtig sind. Es wird überprüft, ob die Angaben zu den Nährwerten mit den Analysewerten übereinstimmt oder ob unzulässige Werbeversprechen, insbesondere zu Angaben über Nährstoffen, Krankheiten oder der Gesundheit gemacht werden.